Das internationale Privatrecht ist Teil des nationalen Rechts jedes Staates. Auch hier verfügen unsere Anwälte über Erfahrung, etwa bei der Bewertung oder Überprüfung von internationalen Verträgen aus der Sicht des internationalen Privatrechts, um das anwendbare Recht und die Gerichtsbarkeit zu bestimmen. Hierzu gehört auch die Kenntnis der einschlägigen Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.
Wir bieten auch rechtliche und strategische Beratung in Fragen des Völkerrechts, insbesondere in den folgenden Bereichen: